Niederlausitzer Fundgrube

2.
Churfürstl. Consistorial-Verordnung in der Niederlausiz, die Abschaffung des Christnachtsunfugs betreffend nebst Bemerkungen darüber.

Abschrift aus "Lausizische Monatsschrift" Januar 1791 Seite 14 – 19
(digitalisiert von Google, abgeschrieben von Bernhard Wagner)


Unter der Aufschrift: Anti-Ziehen, eine Gegenstück zum Zellerfeldschen Christnachtsunsinn, ist folgendes eingesendet worden. So ist denn endlich mein im ersten Jahrgange dieser Zeitschrift geäuserter Wunsch, daß, so wie es vorhin schon in der einen Theil ihrer Schwestern an ächter Aufklärung übertreffenden Stadt Lübben geschehen, die verjährten Christnachts-Bachanalien, dieses Schandexempel der Christenheit, in dem ganzen Marggrafthum Nieder-Lausiz mit der Wurzel ausgerottet werden möchte, erfüllet. Seegen Gottes über diejenigen erleuchteten Männer, die einem Ungeheuer, über welches die Nachkommen sich, wenn sie hören und lesen werden, daß es noch bis ins lezte Jahrzehend des 18. Jahrhunderts in unsrer Provinz, tyrannisirt habe, entsezen werden, den Garaus gemacht; und wehe den Obrigkeiten und Priestern, die, da es gestürzt ist, ihm nun, den von ihnen zum Aberglauben und Albernheit gestimmten Pöbel in der Dummheit zu bestärken, die Hand reichen, um ihm ganz oder zum Theil wieder aufzuhelfen! Denn die Fortdauer dieses Unsinns würde unser jeziges Zeitalter brandmarken und Beweis an die Hand geben, daß leider durch sein Alter, und durch die von den Vätern auf Kinder vererbten Gebrauch, die Geburts-Nacht eines göttlichen Gesandten an die Menschen zur Erlösung von ihrem zahllosen Elend, zum Narren-Poßenfest und zur Gelegenheit, ihren Spas in den Gotteshäusern treiben zu können, unter Autorität der Religion zu machen, so, wie es schon vor hundert Jahren geschehen sollen, in den Abgrund der Vergeßenheit zu stürzen. Dies sey genung, um nachstehende von den Hochgeistl. Consistorium des Marggrafthums Nieder-Lausiz an alle Gerichtsobrigkeiten und Pastoren hiesiger Provinz erlaßne General-Verordnung vom 11ten Dec. 1790. dem Publicum bekannt zu machen:

Wir Friedrich August etc. Herzog zu Sachsen etc. Churfürst etc.

Entbiethen etc. und geben euch den Obrigkeiten, Stadträthen und Pastoren Unsers Marggrafthums Nieder-Lausiz zu vernehmen: Nachdem zeithero an großentheils Orten, vor und in der so genannten Christnacht und Christmetten bey dem dabey gehaltenen Gottesdienste in der Kirche mancherley Unordnungen und Unfug, theils von Kindern und Gesinde erregt, und dadurch die wahre Erbauung und Andacht auf eine äuserst ungeziemende Art gestört worden, Wir aber diesem zum öffentlichen Aergerniß gereichende und zu manchen Unordnungen Anlaß gebenden Unwesen länger nachzusehen nicht gemeinet sind, vielmehr demselben mit allem Ernst gesteuert wissen wollen: Als ergehet hierdurch an sämmtliche Obrigkeiten, Stadträthe und Pastores Unsers Marggrafthums Niederlausiz Unser gnädigster Befehl, eures Orts die nachdrückliche Verfügung zu treffen, und dahin Bedacht zu nehmen, daß nicht allein die gedachten und sonst etwa zu bemerken gewesene Mißbräuche gänzlich abgestellt, sondern auch zu zwekmäßiger Beförderung besserer Andacht und anständiger Feyer der Geburtsnacht unsers theuersten Erlösers folgende Einrichtung, wie solche bereits seit einigen Jahren in der Creysstadt Lübben statt findet, beobachtet werde:
1.) Soll an denjenigen Orten, an welchen in den Abendstunden des Tages vor dem Weihnachtsfeste eine Vorbereitungspredigt gehalten zu werden pflegt, zur Versammlung der Gemeine in der Kirche jederzeit von 5. bis 8. Uhr, nach Beschaffenheit der örtlichen Einrichtung, an Orten aber, wo eine so genannte Christmetten gewöhnlich und eingeführt ist, früh um 5. Uhr eingeläutet werden.
2.) Zum Anfange des Gottesdiensts sollen ein bis zwey erbauliche deutsche Fest – Lieder gesungen, nach demselben, wo es bisher gewöhnlich gewesen, eine kurze anständige Kirchenmusic aufgeführet, hierauf, entweder über eine, nach der gewöhnlichen Kirchenagende eingeführte Festpericope, oder über einen eignen, der Wahl des Predigers frey zu lassenden Text gepredigt, nach der Predigt wieder ein schikliches Lied gesungen und endlich die Kirchliche Gottesverehrung mit Collecte und Seegen beschlossen werden.
3. Während des Gottes-Diensts soll aller Tumult sowohl, als bisher an Theils Orten getriebener Unfug mit angeputzten Tannensträuchern, so genannten Hirtenhäusern, erleuchteten Pyramiden, Weltkugeln, Sternen, Schlangen, Fakeln und andern dergleichen Gaukeleyen und Kinderspielen, selbst wegen der daher besorglichen Feuer-Verwahrlosung in der Kirche schlechterdings unterbleiben, so wie
4.) das Absingen der bisher gewöhnlichen lateinischen Gesänge: Puer natus &c. Quem pastores &c. Nunc angelorum &c. immassen der gemeine Mann ohnehin davon nichts versteht, besonders aber auch, wegen des an Theils Orten damit getriebenen Misbrauchs, gänzlich abgestellt seyn. Und ob Wir wohl geschehen lassen können,
5.) daß in Städten, wo solches hergebracht ist, am heil. Christtage früh um 4. Uhr von den Stadtpfeifern auf dem Thurm mit Trompeten und Pauken musiciret werde: So soll doch
6.) das unnöthige und der Gesundheit schädliche Singen vom Thurm es sey bisher von Schülern oder andern Personen geschehen, hiermit ganz und gar aufgehoben seyn. Endlich versehen Wir Uns
7.) zu Unsern getreuen Vasallen und Stadträthen, daß sie ihres Orts dahin bedacht seyn werden, keine Zusammenkünfte in der Christnacht, besonders in Schänken und Bierhäusern, bey nahmhafter Strafe zu gestatten. D. etc. Dat. Lübben den 11. Decembr. 1790.
A. W. v. Trosky.

Geist des verewigten Ziehens, der da anstatt dich mit der thörichten Weißagung von dem, dem Allweisern Gotte sey Dank unterbliebenen Untergange Deutschlands zu beschäftigen und ein Gelächter der Welt zu werden, lieber auf deine Zellerfeldsche Gaukeley am Morgen des Weynachtsfests Bedacht nehmen sollen, siehe herab auf diese Verordnung und schäme dich! Und ihr, ihr jeztlebenden Obrigkeiten, Religions-Lehrer und Liturgien-Aufseher! merket diese Rede und schämt euch, wenn ihr dergleichen Abscheulichkeit durch Verbot und Unterricht nicht sofort abstellt! Wenn solche und andre grobe Schlaken nicht von ächter Gottesverehrungen abgesondert werden, wie soll das innre Christenthum, was mit noch so manchen dogmatischen Elende beladen ist, und von ihm niedergedrükt wird, aufkommen? Ein Schritt zur bessern Art der öffentlichen Religions-Uebung vorwärts gethan, ist schon von großem Werth. Nur der klügere Theil des Staats kann ihn thun, und muß ihn thun. Denn vom einfältigen Haufen, unter welchem auch manche anmaßliche Gelehrten begriffen sind, kann und wird ihn nie einer thun, da er nicht denkt, oder zum Denken angewöhnt ist. Da nun dieser Haufe nie anfängt, wenigstens den groben Schutt der durch tadelhafte Nachsicht der Vorwelt grau gewordnen Albernheiten unsrer Liturgie wegzuräumen, oder um deßen Wegräumung zu bitten: So sey es Gott gedankt, daß doch endlich in der Niederlausiz, zum Muster vieler andern Provinzen Deutschlands, ein so herrlicher Schritt zur beßern Feyer des Geburtsfests Jesu Christi gethan ist! J.

3.
Gedanken über eben diesen Gegenstand von einer andern Feder.

Als schon vor mehrern Jahren in der Berliner Monatsschrift eine sehr ernsthafte Rüge gegen die in der Nacht vor dem ersten Weihnachtsfeiertage an mehrern Orten am Harze gewöhnlichen Misbräuche, oder, wie sie sehr treffend dort genennt wurden, Bachanale, eingerükt war; so veranlaßte dieß in mehrern Zeitschriften z. B. im Journal von und für Deutschland Erinnerungen und Nachrichten, wo nach und nach die Einschränkung oder völlige Aufhebung dieser zum Theil überaus ärgerlichen, und wenigstens überall sehr lächerlichen und zwekwiedrigen Misbräuche von mehrern Gegenden her erwähnt wurde. So lesen wir erst noch im vorigen Jahre in der gemeinnüzigen Deutschen Zeitung von Bekern, daß eine solche lächerliche Christmettenfeier in Elsterberg, einem Städtchen im Voigtlande, auf eine sehr kluge und zwekmäßige Art abgeschaft worden sey. Auch in unsrer Lausiz findet man am so genannten heiligen Abend und in der Nacht vor dem ersten Weihnachtsfeiertag noch jezt in einigen Stadt- und Dorfkirchen dem alten Herkommen gemäß, eine Menge lächerlicher, oft abergläubischer und höchst unsinniger Gebräuche im Schwange gehn, bey denen man oft mit Erstaunen ausrufen muß: wie ist es möglich, daß solche Poßen und Gaukelein in unsern Tagen an heiligen Orten geduldet, und so gar von Obrigkeiten und Predigern noch öffentlich in Schuz genommen werden können? Indeßen dürfte die Antwort hierauf bey genauer Einsicht und Localkenntniß wohl so schwer nicht zu finden seyn. Dieser Unfug hat gewöhnlich zwey mächtige Schuzpatrone an dem Aberglauben und dem Eigennutze der vornehmern und geringern Volksklaßen. Handel und Gewerbe, Brauurbar und bürgerliche Nahrung und so mancher erlaubter und unerlaubter Erwerbzweig befinden sich hierbey so wohl, daß wohl eher schon in nahmhaften Städten ganze Gilden und Innungen gegen die Abstellung dieser Mißbräuche blos deßwegen dringende Vorstellungen gemacht haben, weil dadurch Nahrung und Gewerbe sehr leiden würden. Was Wunder also, daß man es auch hierbey ohne besondere dringende Veranlaßung so gern beym Alten läßt, und des öffentlichen oder Hausfriedens wegen dem heiligen Herkommannus, einem Heiligen, der allein mehr Anbeter und Verehrer hat, als alle Heiligen in den Actis Sanctorum zusammen genommen, selbst wieder bessere Ueberzeugung, sein Wachsstökchen oder Weihnachtslichtchen gern mit anzündet? Indeßen muß es doch auch hierüber einmal algemein zur Sprache kommen, und da werden Sie und alle Ihre patriotischen Lausizer Freunde und Leser sich gewiß darüber freuen, daß der ruhmwürdigen Aufmerksamkeit des aufgeklärten Herrn Regierungspräsidenten und Consistorialdirectors von Trosky in unsrer Niederlausiz, auch dieser Misbrauch nicht entgangen, und nur durch ein sehr zwekmäßiges Consistorialrescript alle Stadträthe und Obrigkeiten des Marggrafthums Niederlausiz gänzlich aufgehoben worden ist. In Lübben, wo seit einigen Jahren ganz ohne Geräusch schon so manche heilsame Reform in Kirchen- und Schulwesen eingeführt wurde, hatte man seit einiger Zeit auch diesen Weihnachtsunfug schon ganz im Stillen aus der Kirche verbannt und hofte dies Muster würde auch in andern benachbarten Orten der Niederlausiz Beyfall und Nachahmung finden. Allein man ließ sichs erzählen, nikte Beyfall, oder schüttelte den Kopf, und – es blieb beim Alten. Besonders waren in Guben und Sorau, selbst nach almäliger kluger Abschaffung manches gar zu sehr ins lächerliche fallenden Possenspiels, noch immer so viel Misbräuche mit Lichtern und dem Geplerre lateinischer, unverständlicher Gesänge vorhanden, daß es allen denkenden Einwohnern dieser Städte eine ungemeine Freude war, dieß nun durch ein eignes Consistorialrescript mit einem male abgeschaft zu wißen. Es ist zwar, wie man sich leicht vorstellen kann, nicht ganz ohne Murren und Wiederwillen von Seiten der Unaufgeklärten im Volke abgegangen, ja man hat wohl eher über heillosen Unglauben, nach der leider noch so gewöhnlichen Verwechslung äuserer Religionsgebräuche mit der Religion selbst, geschrieen und geseufzet: allein es haben zum Theil die Religionslehrer und Prediger selbst Gelegenheit genommen, die Wahnbegriffe des gemeinen Mannes hierüber in öffentlichen Vorträgen zu berichtigen, und nach Jahr und Tag wird man hoffentlich mit diesen richtigen Vorstellungen schon so weit gekommen seyn, daß auch hier die Vernunft über den Unsinn, die ächte Gottesverehrung im Geist und in der Wahrheit über unheilige Frazen und Gaukelein den Sieg davon tragen werden. Mir hat der Gedanke des braven Asmus im 4ten Theil seines Wandsbeker Boten immer auserordentlich gut gefallen, welcher zu Nuz und Frommen von Alt- und Jungen in jeder Jahrszeit ein gewißes Volks- und Familienfest gefeiert wißen wollte; und wer dem Volke ein solches Fest, das schon vorhanden wäre, raubte, der sollte es doch immer sehr schwer bey einem Tribunal der Volksglükseeligkeit, wie es etwa im Jahr 2440. gedenkbar wäre, zu verantworten haben. Nun ist aber doch die liebe Christmetten, nebst alle den Gehängseln und goldpapiernen Schnikschnak, mit dem sie schon vor Jahrhunderten das liebe Papstthum ausschmükte, an und für sich eine wahre Volksfreude für kleine und große Kinder. Ich appeliere hier an das algemeine Gefühl der meisten Ihrer Leser, ob sie nicht noch jezt so manche dunkle, aber frohe Empfindung der Heiligkeit und Freudigkeit des Christtags grade den frühen Eindrüken zu danken haben, die die Feyer der Christmetten an den Orten, wo sie ihre Kinderjahre durchlebten, auf sie gemacht hat. Thäte man also wohl ganz recht daran, wenn man nun dem Volke auch diese Freude, der damit verbundnen Misbräuche wegen ganz nehmen, und nicht einmal einen Ersaz dafür leisten wollte? Eine nächtliche Gottesverehrung in einem geschmakvoll illuminirten Gotteshause hat gewiß viel feyerliches und rührendes. An den meisten Orten, besonders auf dem Lande, ist ein Gottesdienst bey Lichtern eine seltene, oft das ganze Jahr nicht ein einzigesmal vorkommende, aber eben dieser Seltenheit wegen auch desto feyerlichere und rührendere Handlung. Die Feyer des Andenkens der Geburt Jesu, in einer nächtlichen Gottesverehrung ist doch selbst der Geschichte angemeßen, und unsere Andacht will, so lange wir noch sinnliche Geschöpfe sind, durch sinnliche Erwekungsmittel noch gar sehr begeistert und emporgetragen seyn, besonders bey den niedern Volksklaßen, denen man diese Krüken, deren wohl selbst die Denkenden noch wenig entbehren können, ja um alles in der Welt willen nicht zu früh zerbrechen darf. Man beschneide also immerhin die üppigen ungestalten Auswüchse dieser ins lächerliche, unsittliche und abergläubische ausartenden Volks- und Religionsfreude; man stelle die Piramyden, Weltkugeln, Sterne, Schlangen und wie der Flitter- und Flimmerstaat aller heisen mag, zu den vergoldeten Aepfeln und Nüßen auf den Familientisch, wo der heilige Christ seinen Thron hat, und verwehre ihm allen Zutritt in die Kirche; aber man halte nach wie vor Christmetten und suche durch eine zwekmäßige Erleuchtung und eine leicht zu findende Abänderung der gewöhnlichen Liturgie(*) die Reize der Neuheut, Fröligkeit und Andacht mit einander zu verbinden. Die schöne, edle Music, wie vortreflich würde sie hier anzuwenden seyn! Ich wenigstens werde nie die enzükende Andachtsgefühle vergeßen, mit welchen mich vor dem so oft in dieser heiligen Nacht die Compositionen eines Homilius in der Dresdner Frauenkirche durchdrungen. Und kann man auch diese in kleinen Stadt- und Dorfkirchen nicht haben, so sind doch auch hier die Gäste darnach, um mit einer weit geringern Hausmannskost vorlieb zu nehmen. Die Erleuchtung der innern Kuppel von der Peterskirche (S. Archenholz Italien S. 301. f. der ältern Ausgabe) ist auch in ihrer Art einzig. Man wird übrigens ohne Zweifel den Gedanken recht schön und artig finden, welchen einer der edelsten Männer der Oberlausiz, wie mir einer meiner Freunde erzählt hat, schon seit mehrern Jahren bey Gelegenheit der Christmette in seinem ländlichen Gotteshause ausführte, und womit ich diese vielleicht schon zu lang gewordene Beherzigung für jezt beschließen will. Er hat eigene Latten dazu verfertigen laßen, welche in der Christnacht rings um die Chöre der Kirche herumgezogen und mit mehrern Hundert Lichtern bestekt werden. Dies und noch verschiedne andre Auszierung nimmt sich sehr gut aus, und zieht aus den benachbarten Ortschaften viel Menschen herbey, die aber nicht blos Zuschauer, sondern auch stille und andächtige Zuhörer der von dem würdigen Prediger des Orts dabey gehaltenen Festbetrachtung sind. Doch warum sollte ich, ein Niederlausizer, ohne Privatinteresse und Absicht, Ihnen den edeln Mann, auf welchen die Oberlausiz mit Recht stolz ist, zum Beispiel für andre nicht nennen dürfen? Es ist der von Seiten seines Verstandes und seines Herzens gleich verehrungswürdige, Landes-Elteste von Zeschwitz zu Taubenheim.
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(*) Hierher dürften jedoch auf keine Weise gewiße autos Sacros oder dramatische Vorstellungen der Geburt Jesu zu rechnen seyn, die in herzbrechenden Versen von einigen Genies aus der lieben Dorfjugend während der Christmetten wirklich noch jezt an irgend einem Ort in der Oberlausiz repräsentiret, und von der ganzen umliegenden Gegend männiglich applaudirt werden sollen, si fabula vera est.