Niederlausitzer Fundgrube

Der Heimatwanderer Nr. 8 / 1926

Kaufkontrakt des Dorfes Langengrassau vom Jahre 1578.
Mitgeteilt von Lehrer Pohl.

Vor dem Durchlauchtigsten Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Augusto, Hertzogen zu Sachsen, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Marschalln und Churfürsten, Land-Graffen in Thüringen, Marggraffen zu Meißen und Burggraffen zu Magdeburg, Meinen gnädigsten Herrn und sonsten gegen Männiglich dieses Brieffes ansichtig, thue kund und bekenne ich Esaias von Münckwitz auf Uckro, Landeshauptmann des Marg Graffthums Niederlausitz, vor mich und alle meine Lehns- und andere Erben, daß Hochgedachten meinem gnädigsten Herrn, Sr. Churfürstl. Gnaden Erben ich das Dorf Graßau, welches in seiner Churfürstl. Gnaden Ambt Schlieben gelegen mit hernach verzeichneter seiner Zugehörigkeit, erblich und unwiderruflich verkauffet habe, nehmlich bemeldetes Dorf Graßau, darinnen Vierzig beseßene Mann, darunter Vier Lehn Leute, Zwei und zwanzig Hüffner, Vierzehn Coßäthen, mit zweyen wüsten Feld-Markten Drobußken und Kraulitz und geben die Einwohner zu Graßau jährlich, vermöge des von mir übergebenen Erb-Register, Einhundert und zwanzig Gulden zwei Groschen Erbsilber Zinnß an Gelde, und Vierzehn Scheffel Weitzen, Fünfzig Scheffel Korn, geschlichtetes Luckauisches Maaß u. zweihundertvier und siebenzig Scheffel Hafer, gehäufft Luckauisch Maaß, allewege auf Michaelis, da die Leute ieden Scheffel Weitzen mit Achtzehn Groschen, ieden Scheffel Korn mit Dreizehn Groschen, und den Hafer mit Sieben Groschen erblich und unwiderruflich in Sr. Churfürstl. Gnaden Ambt Schlieben zu bezahlen gewilliget, mit eingeschlossen der Getreyde-Fuhren, so sie mir hiebevor auf etliche Meilen geleistet haben, Viertzig Gulden Sechs Groschen jährlich Dienstgeldes mit den Erb-Hüffnern und den Vierzehn Coßäthen, als von iedem Hüffner Zwanzig Groschen und iedem Coßäthen Neun Groschen, hierüber George Riethze jährlich von seinem Guthe Viertzig Groschen Dienstgeld zugeben schuldig, weil er aber dieses Orts die Gerüchte verwaltet, so ist er dem aus alten Herkommen, solange er die Versorgung hat, befreyet, bey Vierzehen Hüffner den Fleischzhenden, als Gänsen, Lämmer und Berkuln allewege das Siebende Stücke, was aber unter Siebenen befunden, das sind sie befreyet, Vier und Dreyßig Gulden, Sechs Groschen an Dreyßig Thalern, geben die Leute über die jährl. Gefälle zur Steugerung erblichen. Die Hausgenossen haben mir ieder Acht Tage in der Ernte zu arbeiten gewilliget, sind aber durch die Gemeine abgehalten worden, kann vor dieses hinförder iedem jährlich Zwölff Argent-Groschen aufferleget werden; der wüste Teich Stadt Fischerei im Fließ, der Lehn Waare, Ausrichtung vor die Herrschafft, wenn sie des Orths zu schaffen, Hochzeit, Steuer, Botschafftlauffen, Land- und Bau-Fuhren, Gebühren vor der Luckauischen Bier-Abfuhre soviel ich hierinnen berechtigt, in allermaßen, wie sie mir und denen vorigen Besitzern dieses Dorffs solches alles zu leisten schuldig gewesen und solche Pflicht vor Sr. Churfürstl. Gnaden Schöße zu Schlieben, Joachim Heßen in meinen Beyseyn den letzten September dieses Jahres ausgesaget und gestanden. Dem Pfarr Lehn zu Graßau, der Fuchs, Hasen Jagd und Niederweyde Werke den Ober- und Erb-Gerichten, im Dorffe deßelben Fluren und beyden wüsten Markten, mit aller anderer Gerechtigkeit, Zu- und Eingehörung nichts davon ausgeschlossen, noch vorbehalten, sondern in allermaßen ich solch Dorff mit seiner Zugehörung käufflich an mich bracht, gnüglich genossen und gebraucht, oder von Rechtswegen thun hätte mögen. Und haben hochgedachten meinem dnädigsten Herrn solches überhaupt um Sechstausend Ein Hundert Thaler Kauff-Summa Sr. Churfürstl. Gnaden Wehrung, iedes Stücke zu Vier und Zwanzig Argent-Groschen gerechnet, anzuschlagen und in Unterthänigkeit also bald abgetreten und übergeben, davon haben Sr. Churfürstl. Gnaden mir Dreytausend Funfzig Thaler den nächst künfftigen Leipzigschen Neuen Jahres Markte und soviel auf den nächst darauf folgenden Ostermarkt zu bezahlen bewilliget, mir auch hierüber sondere Verschreibung zugestellet.
Verkaufe eigene und übergebe demnach Hochgedachten meinem gnädigsten Herrn Sr. Churfürstl. Gnaden Erben und Nachkommen, obbeschriebenes Dorff Graßau mit seiner Zugehörung, hiermit und Krafft dieses Brieffes, räume Sr. Churfürstl. Gnaden auch dasselbe hiermit würklich und eigenthümlich ein Dieselbe deßen in wirkliche Poßeß, daß Sr. Churfürstl. Gnaden derselben Erben und Nachkommen, solches als derselben Erbeigenthum innen haben, besitzen, genüßen, gebrauchen und damit thun und laßen mögen, ohne mein und meiner Erben, und sonst männigliches Eintrag oder Verhinderung.
Verzeihen uns auch aller daran gehabten Gerechtigkeit, uns an derselben hinfort zu ewigen Zeiten keiner Anforderung noch Anspruch anzumaßen, und wollen diesen Erbkauff fest und unverbrüchlich halten, Hoch ernandten unsern gnädigsten Herrn, derselben Erben und Nachkommen solch Dorff mit seiner Zugehörung auch frey, unversetzet, unverpfändet gewehren, von allen Schulden und Beschwerungen, außerhalb des gesattelten Pferdes gänzlich freyen, und schadlos halten, treulich und ohne Gefährde. Des zu Uhrkund habe ich diesen meinen Kauff-Brieff mit eigener Hand unterschrieben, und mein angebohrenen Petschafft hieran gehangen.
Geben zu Dreßden den Zwanzigsten Monaths-Tag Novembris, nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers Geburth Tausen Fünfhundert und im Acht und Siebenzigsten.
(Siegel)
Dies meine Esaias von Münckwitz eigene Handschrift.