Niederlausitzer Fundgrube

Der Heimatwanderer Nr. 9 / 1929

Wie Christoph Munko Kossät in Zützen wurde.
Mitgeteilt von Lehrer Rosenow, Jetzsch.

Unsere Heimat war entvölkert. Die Schrecken des 30jährigen Krieges, Hungersnot und Seuchen, hatten die Menschen dahingerafft. Ganze Dörfer waren verschwunden, viele Bauernhöfe standen leer. Oft konnten sie wegen Menschenmangel nicht mehr besetzt werden. Sie wurden dann vom Gutsbesitzer eingezogen. Lieber war es ihm jedoch, wenn sich einer fand, der die Stelle übernahm. So freute sich denn auch Herr Droste auf Zützen, als Christoph Munko den Hof des verstorbenen Simon Priro übernehmen wollte. Er setzte ihm einen Vertrag auf, der im folgenden wiedergegeben ist:
Zuwissen, daß heuten dato bei mir zu endbeschrieben sich angegeben Christoph Munko von Kaltenborn aus dem Gubenischen, und sich freiwillig anerboten seiner Schwägerin Anna Priroens, Simon Priroens sel. erledigtes Kossätengut in meinem Dorfe Zützen anzunehmen und solchergestalt mein Untertan zu werden, daher er mich ersuchte, ihm solches Gut zu überlassen. welcherwegen auch seine Schwägerin gleichfalls für ihn gebeten. Weil ich denn meinen Willen darein gegeben, als (also) habe ich mit bemeldetem Christoph Munken nachfolgenden Vergleich getroffen:
Ich überlasse und übereigne ihm des verstorbenen Simon Priroens gehabtes Kossätengut mit Hause, Scheune und Aeckern als
1. ein Hüttchen mitsamt dem Kohlgarten,
2. ein Wandesknifen mit dem Kohlgarten,
3. eine halbe Freiknieke nach Jetsch wärts hin,
4. ein halb Springstücke,
5. ein Garten hinterm Hause.
Hierzu gebe ich ihm noch eine Wiese gegen den Klining an der Sagritzschen Mark gelegen, Item ein Stück Acker von Jägers Gut, das Springstücke genannt, zwart dieses solange, bis wieder ein Besitzer zu diesem Gut sich findet, sodann fällt es wieder dazu.
Ich verspreche ihm auch dabei, das Haus und die Scheune sobald es mir möglich sein wird und ich dazu kommen kann, auszubessern und in Stand zu bringen. Hierzu gebe ich ihm, wenn ers haben will, sechs Scheffel Korn, ½ Scheffel Weizen, ½ Scheffel Erbsen, beschicke ihm seine Aecker über Winter und gibt er die Saat dazu. Ob er auch wohl schuldig, die schuldigen Dienste alsobald zu tun, so habe ich doch ihm solche bis auf Weihnachten freiwillig erlassen. Von da an aber tut er seine vollen Handdienste als wöchentlich 3 Tage und in der Ernte 6 Tage, worunter das Mähen mit begriffen, und wenn er mähet, tut die Frau sonst nichts ..., drischt in meiner Scheune wie andre Kossäten um das gewöhnliche Lohn, gibt jährlich 1 Taler Steuer und Zins, 2 Hühner, 5 Eier, 20 Groschen das ganze Jahr Kontribution, ¾ Puschhafer, ½ Scheffel Ebrischbeeren, spinnet 2 Stück Garn, wovon ihm eins mit 2 Groschen bezahlt wird. Die jetzige Besitzerin, Anna Priroen, überläßt ihm bei dem Gute eigentümlich 2 tragende Kühe, eine alte und drei junge Gänse, drei alte Hühner, zwei Stöcke Bienen nebst der Hälfte von den vorhandenen Bienenstöcken und Körben. An Hausrat eine hölzerne Thiene und eine Kapuse und eine Tafel anstatt des Tisches.
Hierauf verspricht nun Christoph Munke, sich gegen mich als ein gehorsamer Untertan zu bezeugen und alles wie obstehet treulich zu berichten und nachzukommen. Und gibet darauf mir mittlerweile einen Handschlag und leget seinen Eid mir ab, wenn er ausgedienet hat. Jedoch beziehet sein Weib jetzo alsobald das Gut und empfängt von der Priroin das Vieh, stellet auch allhier ihre Haushaltung an.
Dessen zu Urkund und fester Haltung habe ich diesen Schein mit meiner eigenen Hand unterschrieben und besiegelt. Auch den Herrn Pfarrer, als welcher dieser Handlung beigewohnt, gebeten, daß er dieselbe als ein Zeuge gleichfalls unterschreiben möchte.
Geschehen zu Zützen, am 22. Juni 1659.
Herbert Drost.
Abraham Neumann.